Förderung der beruflichen Weiterbildung
Sie interessieren sich für eine berufliche Weiterbildung. Sie sind Kunde, der nach dem SGB II oder SGB III gefördert wird.
Dann können Sie bei Ihrem Kostenträger die Förderung einer Weiterbildung oder Umschulung beantragen.
Der Träger prüft die Voraussetzungen und gleicht diese mit Ihren Eignungen ab.
Bewilligt der Träger Ihnen die Förderung der beruflichen Weiterbildung, dann erhalten Sie von Ihm einen Bildungsgutschein.
Mit diesem Bildungsgutschein können Sie an unserer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
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